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Einen Handelsregisterauszug über das Gewerbe kann man online erhalten, jedoch darf kein Treffer vorliegen. Sollte sich herausstellen, dass das Gewerbe noch existiert, wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Ebenso kann man online einsehen, ob Daten für die gesuchte Firma ein Eintrag im Handelsregister vorliegt, wodurch dem Nutzer nur geringe Kosten für die Verwaltung entstehen. Der Handelsregisterauszug online ist ein großer Vorteil für alle, die rasch einen Auszug brauchen.
Banken und Handelsunternehmen machen häufig von den Eintragungen im Handelsregisterauszug abhängig, ob geschäftliche Verbindungen oder Geschäftsabschlüsse eingegangen werden. Von daher ist es wichtig, dass jedes Unternehmen einen Eintrag im Handelsregister hat. Fachverbände gehen ebenfalls so vor, dass sie Eintragungen im Handelsregister überprüfen, ehe sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden.
Durch Erwerb oder Pachtung eines bereits bestehenden Betriebs als Ganzes von einem Kaufmann kann die Firma laut § 22 HGB mit oder ohne Nachfolgezusatz von ihm aufrechterhalten und fortgeführt werden. Dafür ist nicht einmal notwendig, dass der in der Firmenbezeichnung enthaltene Personenname mit dem des Erwerbers kongruiert. Gemäß § 24 HGB kann die Firma weitergeführt werden, selbst wenn ein neuer Gesellschafter in das bestehende Geschäft eintritt oder ein Gesellschafter austritt. Sollte derjenige, bei dem der Name der Firma enthalten ist, ausscheiden, muss die Fortführung der Firma sowohl durch den Gesellschafter als auch seiner Erben zugestimmt werden. |